Kein pauschaler Übungsstopp für die Freiwillige Feuerwehr München

Bereits in der Abendzeitung München wurde dieses Thema angesprochen und hat für Diskussionen gesorgt. Stadtbrandrat Claudius Blank erläutert die Zusammenhänge.

Der Landesfeuerwehrverband Bayern (LFV) empfiehlt in seinem Schreiben vom 16. Oktober 2020, den Übungs- und Ausbildungsdienst ab einem 7-Tage-Inzidenz über 50 einzustellen. Das Staatsministerium des Inneren hingegen erläutert im Schreiben vom 3. November 2020, dass das Ampelmodell des LVF in den bayerischen Landesfeuerwehrschulen nicht angewendet wird und der Ausbildungsbetrieb unter strengen Hygienebedingungen weiterhin stattfinden kann.

Was nun?

Nach Bayerischem Feuerwehrgesetz Art. 8 Abs. 1 hat der Feuerwehrkommandant für die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr zu sorgen. Im Kontext von Corona bedeutet dies eine Abwägung: Der Verlust der Einsatzbereitschaft und einer erhöhten Unfallgefahr durch mangelnde Übung einerseits und den Risiken einer Ansteckung mit einer Verbreitung von Corona innerhalb der Feuerwehr andererseits.

Die Entscheidung ist sehr stark davon abhängig, welche Aufgaben die jeweilige Freiwillige Feuerwehr übernimmt, welche Risiken durch ein „Nicht-Üben“ entstehen können und wie hoch das Risiko von Ansteckungen und Übertragungen tatsächlich ist.

Aus dem vielfältigen Aufgabenspektrum der FF München und der Komplexität der Aufgaben sowie den Erfahrungen aus der ersten und zweiten Coronawelle ist zu schließen, dass die Weiterführung des Ausbildungs- und Übungsbetriebes unter strengen Auflagen weiterhin notwendig erscheint.

Wir haben im Rahmen der Pandemie gelernt, dass Pauschalierungen und langfristige Regeln nicht zum Ziel führen. Daher sind individuell abgestimmte, aktuelle und bedarfsgerechte Regelungen zu treffen. Der Gesetzgeber legt die Verantwortung in die Hand des Feuerwehrkommandanten. Es gab erst mal keinen Grund, diese Verantwortung nicht wahrzunehmen.

Die neunte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 30. November 2020 bringt nun endlich die notwendige Klarheit. Ausbildung bei der Freiwilligen Feuerwehr ist gestattet, wenn zwischen allen Beteiligten die Mindestabstände eingehalten werden können.

Claudius Blank
Stadtbrandrat Freiwillige Feuerwehr München

Weiteres zu diesem Thema finden Sie in einem Artikel der Abendzeitung München.